Wer ein E-Bike kaufen will
Wer ein E-Bike kaufen will, entscheidet nach dieser Seite in zwei Zahlen statt in Marken: 0,25 Kilowatt und 25 km/h, beides aus § 1 Absatz 3 StVG. Darüber ist es ein Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen, Helmpflicht und Fahrerlaubnis Klasse AM. Der Absatz über den Dongle sitzt: wer die Abschaltung aufhebt, hat weder ein Fahrrad noch ein zugelassenes Kleinkraftrad, und damit niemanden, der haftet.








