Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Reviews 

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Täterschutz vor Opferschutz - eine Schande für unseren Rechtsstaat!

Ich bin immer noch und immer wieder aufs Neue fassungslos und zutiefst empört über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Oktober 2023!

Dass ein rechtskräftig freigesprochener Mörder selbst dann nicht erneut angeklagt werden darf, wenn er - aufgrund neuer DNA-Beweise - zweifelsfrei der Mörder ist, ist für mich ein unerträglicher Zustand.

Was ist das für ein Rechtsstaat, in dem die Rechtssicherheit eines überführten Mörders schwerer wiegt als das Bedürfnis der Opfer und ihrer Angehörigen nach Gerechtigkeit?

Für Hinterbliebene, die oft jahrzehntelang auf Aufklärung hoffen, ist diese Entscheidung ein Schlag ins Gesicht. Während sie mit ihrem Schmerz und ihren unbeantworteten Fragen leben müssen, kann ein Schuldiger von seinem rechtskräftigen Freispruch profitieren - selbst wenn neue Beweise gegen ihn sprechen.

"Täterschutz vor Opferschutz" - so empfinden wir diese Entscheidung. Unser Vertrauen in Staat, Justiz und Gerechtigkeit ist dadurch zutiefst erschüttert.

Ein Rechtsstaat, der die Rechte von Beschuldigten schützt, muss auch den Opfern gerecht werden. Wenn neue Beweise keine erneute gerichtliche Prüfung ermöglichen, bleibt für uns ein bitterer Eindruck:

Recht gesprochen. Gerechtigkeit verweigert. Eine Schande für dieses Land. Und eine Gefahr für den sozialen Frieden.

20 oktober 2026
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Mögliche Strafvereitelung im Amt wegen…

Mögliche Strafvereitelung im Amt wegen nicht nachgehen einer Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen Hochverrat und aufgrund der Zustimmung zum WHO Vertrag (trotz Menschenrechtsverletzungen in diesem Vertrag), der Menschen an eine nicht demokratisch gewählte Nichtgerierungsorganisation, die zu einem Großteil von privat finanziert wird (Melinda & Bill Gates Foundation, ...) ausliefert ! In diesem WHO Vertrag wird ja sogar die Menschenwürde offenbar außer Kraft gesetzt, bei ggf. zukünfigtigen ausgerufenen Gesundheitskrisen. Ich bekam 3 Briefe von Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen jeweils ohne rechtsgültige Unterschrift (bzw. einmal nur beglaubigt durch einen Justizangestellten, der offenbar nicht verantwortlich ist) - das ist schon sehr seltsam, die Mitarbeiter bzw. die eigentlichen Verantwortlichen trauen sich offenbar nicht unter diese Ablehnungsschreiben ihre Unterschrift zu setzen, da die dann ggf. strafrechtlich dafür irgendwann zur Verantwortung gezogen werrden könnten. Die RKI Files haben ja recht klar aufgezeigt, dass diese Einschätzungen bzw. Umsetzung der Lockdowns, Masken- und auch Impfplicht nicht aus fachlich, gesundheitlichen Gründen so entschieden wurden, sondern aufgrund politische Anweisungen des BMG (ggf. des "Gesundheitsministers" Karl Lauterbach) ! Auch die Angabe in dem Schreiben die Bundesgeneralanwaltschaft sei angeblich nicht zuständig sondern die normalen Staatsanwaltschaften kann hier nicht gelten gelassen werden, denn in einem der Briefe schreibt die Mitarbeiterin ja selber, dass der Bundesgerichtshof in dem Falle von Hochverrat zuständig sei ! Damit widerspricht sich die Bundesgeneralanwaltschaft schon einmal selber ! Außerdem ist es so, dass die Deutschen Staatsanawaltschaft weisungsgebunden sind und somit aufgrund politischer Anweisungen hier wohl nicht tätig werden würden.

22 maart 2024
Review zonder uitnodiging
Beoordeeld met 3 van de 5 sterren

Aufruf zur Prüfung von Disziplinarverfahren

...sowie ggf. zur Ermittlung wegen versuchter Strafvereitelung im Amt durch Staatsanwälte in Baden-Württemberg.

Bewertung: enttäuscht.

Der ehem. FOCUS (Moskau) Journalist Herr Reitschuster berichtet unter dem Artikel: "Wie Staatsanwaltschaften die Obduktionen von Impfschäden hintertreiben", dass die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart sich an den Ärztlichen Direktor des Instituts für Rechtsmedizin gewandt hat, der wohl am 5. Februar in einem Schreiben die Polizeipräsidien des Landes zu Obduktionen an Todesfällen im Zusammenhang mit Corona-Impfungen aufgerufen hat. Im Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart heißt es, der Institutsdirektor habe sich »an die baden-württembergischen Polizeipräsidien gewandt mit der Bitte, sämtliche Toten, bei denen vor dem Todeseintritt eine COVID-Impfung stattgefunden hatte, obduzieren zu lassen.« Eine entsprechende Begründung und entsprechend konkrete Verdachtsmomente wird der bekannte und erfahrene Rechtsmediziner schon gehabt haben!

Nach dem in den Impfstudien von allen Covid-Impfungen die Covid-Risikogruppen ausgenommen waren, genauso wie ehemals Infizierte, besteht m.E. keine Sicherheitsprüfung für entsprechende geimpfte Risikogruppen. Das PEI behauptet trotzdem, dass der Impfstoff für genau diese Gruppen sicher ist, und das, wo Biontech wohl noch am 12.02.2021, 17:10 Uhr, auf eine digitale Anfrage von "Frau S." hin antwortete, Absender medinfo ät biontech PUNKT de, Zitat vom Biontech Medical Information Team: "Zudem waren ältere Personen mit folgenden chronischen Vorerkrankungen, die als Risikofaktoren für die COVID19-Erkrankung bei Menschen ab einem bestimmten Alter gelten, bis jetzt nicht zu den Studien zugelassen: Personen mit Bluthochdruck, Diabetes, chronischer Lungenerkrankung, Asthma, chronischer Lebererkrankung sowie chronischer Nierenerkrankung (GFR <60 mL/min/1,73 m2). Aus diesem Grund ist momentan noch unklar, ob ältere Personen mit den genannten chronischen
Vorerkrankungen geimpft werden sollten. Eine
Zusammenfassung möglicher Ausschlusskriterien und
Vorsichtsmaßnahmen wird vorliegen, wenn die
Studiendaten ausgewertet sind."

Des Weiteren wird unterlassen, einen Tag vor der Impfung und 2 Tage nach der Impfung einen Corona-PCR-Test bzw. das Anlegen einer Zellkultur durchzuführen. D-Dimer Tests werden ebenso im Anschluss unterlassen. Es wird also entgegen aller historischen Erkenntnisse IN einer Saison geimpft, dazu wird nicht geprüft ob ein Infekt vorliegt. Dann wäre die örtliche-zeitliche Nähe mit dem Versterben vieler Geimpfter ebenfalls ein erhebliches Indiz im Prüfungsprozess. Des Weiteren gibt selbst das PEI Hinweise dazu, dass es zwischen Spike-Protein und ACE2 zu Verklumpungen/Gerinnseln kommen kann, was auch zu Organschäden führen könnte, des Weiteren sind die eingesetzten Nanopartikel nicht umfangreich erforscht. Rückversicherer etwa verweigern die Risikoversicherung von gespritzten Nanopartikeln wegen des unbekannten extrem hohen Gesundheitsrisiken.

Angesichts dessen bitte im um Ermittlungen von Amts wegen gegen die zuständigen Generalstaatsanwälte, die diese Einmischung zu verantworten haben. Wie man in Deutschland weiß, sind Staatsanwälte nicht unabhängig wie Richter. Nicht wenig Staatsanwälte stehen juristischen Arbeitskreisen CDU und CSU vor. Die Verknüpfung zur Politik ist ein kurzer Weg.

Im Hinblick auf die nun bekannt gewordenen Risiken mit AstraZeneca erinnert dieses Vorgehen an eine versuchte Strafvereitelung. Ich bitte darum dem nachzugehen. Vielen Dank

2 april 2021
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