Aufruf zur Prüfung von Disziplinarverfahren
...sowie ggf. zur Ermittlung wegen versuchter Strafvereitelung im Amt durch Staatsanwälte in Baden-Württemberg.
Bewertung: enttäuscht.
Der ehem. FOCUS (Moskau) Journalist Herr Reitschuster berichtet unter dem Artikel: "Wie Staatsanwaltschaften die Obduktionen von Impfschäden hintertreiben", dass die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart sich an den Ärztlichen Direktor des Instituts für Rechtsmedizin gewandt hat, der wohl am 5. Februar in einem Schreiben die Polizeipräsidien des Landes zu Obduktionen an Todesfällen im Zusammenhang mit Corona-Impfungen aufgerufen hat. Im Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart heißt es, der Institutsdirektor habe sich »an die baden-württembergischen Polizeipräsidien gewandt mit der Bitte, sämtliche Toten, bei denen vor dem Todeseintritt eine COVID-Impfung stattgefunden hatte, obduzieren zu lassen.« Eine entsprechende Begründung und entsprechend konkrete Verdachtsmomente wird der bekannte und erfahrene Rechtsmediziner schon gehabt haben!
Nach dem in den Impfstudien von allen Covid-Impfungen die Covid-Risikogruppen ausgenommen waren, genauso wie ehemals Infizierte, besteht m.E. keine Sicherheitsprüfung für entsprechende geimpfte Risikogruppen. Das PEI behauptet trotzdem, dass der Impfstoff für genau diese Gruppen sicher ist, und das, wo Biontech wohl noch am 12.02.2021, 17:10 Uhr, auf eine digitale Anfrage von "Frau S." hin antwortete, Absender medinfo ät biontech PUNKT de, Zitat vom Biontech Medical Information Team: "Zudem waren ältere Personen mit folgenden chronischen Vorerkrankungen, die als Risikofaktoren für die COVID19-Erkrankung bei Menschen ab einem bestimmten Alter gelten, bis jetzt nicht zu den Studien zugelassen: Personen mit Bluthochdruck, Diabetes, chronischer Lungenerkrankung, Asthma, chronischer Lebererkrankung sowie chronischer Nierenerkrankung (GFR <60 mL/min/1,73 m2). Aus diesem Grund ist momentan noch unklar, ob ältere Personen mit den genannten chronischen
Vorerkrankungen geimpft werden sollten. Eine
Zusammenfassung möglicher Ausschlusskriterien und
Vorsichtsmaßnahmen wird vorliegen, wenn die
Studiendaten ausgewertet sind."
Des Weiteren wird unterlassen, einen Tag vor der Impfung und 2 Tage nach der Impfung einen Corona-PCR-Test bzw. das Anlegen einer Zellkultur durchzuführen. D-Dimer Tests werden ebenso im Anschluss unterlassen. Es wird also entgegen aller historischen Erkenntnisse IN einer Saison geimpft, dazu wird nicht geprüft ob ein Infekt vorliegt. Dann wäre die örtliche-zeitliche Nähe mit dem Versterben vieler Geimpfter ebenfalls ein erhebliches Indiz im Prüfungsprozess. Des Weiteren gibt selbst das PEI Hinweise dazu, dass es zwischen Spike-Protein und ACE2 zu Verklumpungen/Gerinnseln kommen kann, was auch zu Organschäden führen könnte, des Weiteren sind die eingesetzten Nanopartikel nicht umfangreich erforscht. Rückversicherer etwa verweigern die Risikoversicherung von gespritzten Nanopartikeln wegen des unbekannten extrem hohen Gesundheitsrisiken.
Angesichts dessen bitte im um Ermittlungen von Amts wegen gegen die zuständigen Generalstaatsanwälte, die diese Einmischung zu verantworten haben. Wie man in Deutschland weiß, sind Staatsanwälte nicht unabhängig wie Richter. Nicht wenig Staatsanwälte stehen juristischen Arbeitskreisen CDU und CSU vor. Die Verknüpfung zur Politik ist ein kurzer Weg.
Im Hinblick auf die nun bekannt gewordenen Risiken mit AstraZeneca erinnert dieses Vorgehen an eine versuchte Strafvereitelung. Ich bitte darum dem nachzugehen. Vielen Dank
2 april 2021
Review zonder uitnodiging