3-Monatsabonnement widerrechtlich verlängert
Ich habe am 30.04.2022 gegen 19 Uhr eine Premium-Mitgliedschaft für 3 Monate bestellt und war der Meinung, daß es sich um ein Probeabonnement handelt, daß sich nicht automatisch verlängert:
Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), Urteil vom 15.04.2010, Az. Xa ZR 89/09 *1). Anwendung finden danach die §§ 307 Abs. 1 S.1 BGB, § 308 Nr. 5 BGB, § 309 Nr. 9 BGB.
Leitsätze:
1. Wer ein Probeabonnement (hier: für ein Internet-Angebot) abschließt, muss nicht damit rechnen, dass für den Fall, dass er nicht kündigt, sich der Vertrag - praktisch automatisch - fortsetzt (verlängert - hier: um jeweils 30 Tage). Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht ausdrücklich (außerhalb der AGB) auf eine "automatische Verlängerung" nach Ablauf des Probezeitraums hingewiesen worden ist.
2. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einem derartigen Regelungsgehalt ist überraschend im Sinne des § 305c BGB und damit unwirksam.
Nachdem mir am 29.07.2022 von PayPal 34,90 EUR für eine 1-monatige Premium-Migliedschaft von Icony angebucht wurde habe ich Icony gebeten den Betrag zu stornieren. Icony lehnte jedoch ab mit Hinweis auf die AGB.
In den AGB heißt es jedoch:
Alle Premium-Mitgliedschaften sind zum Ende der Mindestvertragslaufzeit und mit Wirkung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit … kündbar.
Ich habe die Mitgliedschaft am 30.07.2022 gegen 0900 Uhr gekündigt. Da es sich um ein 3-Monatsabonnement handelte und der Juli 31 Tage hat liegt meine Kündigung innerhalb der Frist.
Das Ende der Mindestlaufzeit (Tag + Uhrzeit) war mir nicht mitgeteilt worden. Auch die automatischen Verlängerung war nicht angekündigt, wie ich es von einem seriösen Unternehmen erwartet hätte.
Satz bei der Anmeldung : Wir möchen, dass Du Dich auf obandln.de wohlfühlst und unser Ziel ist es, Deine Erwartungen voll zu erfüllen.
Mehrfach erhält man Fakemails von Damen die gar nicht existieren.
31 juli 2022
Review zonder uitnodiging