1-Stern-Bewertung
1-Stern-Bewertung – Skandalöse rechtswidrige Behandlung durch die Bundespolizei Würzburg
Die Bearbeitung meines Anliegens durch die Bundespolizei Würzburg war aus meiner Sicht nicht nur unzureichend, sondern in wesentlichen Punkten mit den grundlegenden Anforderungen an rechtmäßiges Verwaltungshandeln nicht vereinbar und verstößt nach meinem Eindruck gegen elementare rechtsstaatliche Standards.
Eine erkennbare Einzelfallprüfung, eine nachvollziehbare und gründliche Sachverhaltsaufklärung sowie eine hinreichend bestimmte, substanzielle Begründung im Sinne rechtsstaatlicher Mindeststandards waren nicht einmal ansatzweise ersichtlich. Die gesamte Kommunikation beschränkte sich auf formelhafte, nichtssagende Standardmitteilungen ohne jegliche inhaltliche Auseinandersetzung mit meinem konkreten Fall. Eine echte individuelle Würdigung fand offensichtlich nicht statt.
Besonders schwerwiegend ist der Umstand, dass sich mein Reisepass bei der Bundespolizei Würzburg befand, ohne dass mir jemals eine konkrete, tragfähige und transparente Rechtsgrundlage für die Besitzentziehung, Sicherstellung oder Zurückbehaltung dargelegt wurde. Die Vorenthaltung eines Identitätsdokuments stellt einen erheblichen und tiefgreifenden Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) dar. Solche Maßnahmen unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Gesetzmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und vor allem einer ausreichenden Begründungstiefe – allesamt Anforderungen, die hier eklatant missachtet wurden.
Als Teil der vollziehenden Gewalt ist die Bundespolizei unmittelbar an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Daraus ergeben sich zwingend:
- das Willkürverbot,
- der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit,
- das Gebot einer ordnungsgemäßen und vollständigen Sachverhaltsaufklärung,
- sowie der Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie, transparente Entscheidung.
Nach meinem Eindruck wurden keine dieser verfassungsrechtlichen Maßstäbe auch nur annähernd erfüllt. Stattdessen entstand der klare Eindruck einer rein standardisierten, bürokratischen Verfahrensabwicklung ohne erkennbare individuelle Prüfung oder rechtliche Substantiierung. Dies erweckt den Verdacht einer rechtswidrigen, willkürlichen Vorgehensweise.
Um meine Rechte zu wahren, habe ich der Bundespolizei Würzburg eine strafbewehrte Unterlassungserklärung** per Einschreiben zugeschickt. Diese Maßnahme war notwendig, weil die bisherige Verfahrensweise für mich nicht hinnehmbar war und erhebliche rechtsstaatliche Defizite aufwies.
Erheblicher Verbesserungsbedarf besteht nicht nur, sondern ist dringend geboten hinsichtlich rechtsstaatlicher Verfahrensqualität, echter Begründungspflicht, individueller Fallbearbeitung und einer professionellen, bürgerorientierten Kommunikation. Die Bundespolizei sollte sich dringend fragen, ob eine solche Art der Bürgerbehandlung dem Anspruch eines modernen, rechtsstaatlichen Deutschlands noch gerecht wird.
Eine derartige Vorgehensweise untergräbt das Vertrauen in staatliche Institutionen massiv. Absolute Fehlleistung.
Artikel 1 3 5 7 Grundgesetz und 19 4 sicher bekannt








